Hallo Ihr LIeben, hier ein Presseartikel den ich für sehr wichtig halte und gerne weiterreiche!
Krankheitsgründe sind tabu Was in die Personalakte gehört – und was nichtDie .Personalakte ist kein Sammelalbum. "Dort darf nur rein, was für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist", erklärt der Arbeitsrechtler Paul-Werner Beckmann aus Herford. Was alles dazu zählt, darüber können die Ansichten auseinander gehen. "Arbeitgeber haben sinnvollerweise aber ein Interesse daran, die Personalakte möglichst dünn zu halten." Denn es ist nicht ihr Zweck, möglichst viele Informationen über jeden Mitarbeiter zu sammeln.
,:Was auf jeden Fall rein muss, ist nicht gesetzlich vor geschrieben", sagt Christian Götz vom Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin. "Aber der Arbeitsvertrag gehört da zu, er ist schließlich die Grundlage des Arbeitsverhältnisses", erläutert der Jurist. Auch Zertifikate von Weiterbildungen sollten in der Personalakte Platz finden - weil sie zum Beispiel bei Personalakten müssen verschlossen aufbewahrt werden und dürfen nicht dort stehen, wo sie jeder einsehen kann.
Beförderungen wichtig sein können.
Zeugnisse, Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen. aber auch Abmahnungen werden in der Personalakte aufgehoben. Bestimmte Informationen sind dagegen tabu: "Der Arbeitgeber darf zum Beispiel keine Listen mit Krankentagen und Krankheitsgründen
führen und in der Personalakte aufheben", sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Informationen zur Privatsphäre des Arbeitnehmers haben generell nichts in der Personalakte verloren - auch wenn etwas darüber öffentlich bekannt werden sollte.
"Der Arbeitgeber wird also nicht den Zeitungsbericht, aufheben, in den einen Mitarbeiter als 1000. Besucher der örtlichen Disco ausgezeichnet wurde", sagt Beckmann. Es kann aber Fälle geben, bei denen die Berichterstattung über Mitarbeiter für das Arbeitsverhältnis durchaus relevant ist.
Nicht in die Personalakte gehören Notizen des Vorgesetzten über das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters. Wenn ein Arbeitnehmer Betriebsratsmitglied ist, darf das dokumentiert werden. Hat er aber nur für den Betriebsrat kandidiert, sei das keine relevante Information, die in die Personalakte gehört, sagt Götz.
Generell gilt die Faustregel: "Was man im Vorstellungsgespräch gefragt werden darf, darf auch in die Personalakte", erklärt der Arbeitsrechtsexperte. "Und was nicht ge fragt werden darf, hat auch dort nichts verloren."
Quelle: Ruhr Nachrichten -Bochum 29.07.2010