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Autor Thema: Krankheitsgründe sind tabu  (Gelesen 271 mal)
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Dieter
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« am: Juli 29, 2010, 13:01:01 »

Hallo Ihr LIeben, hier ein Presseartikel den ich für sehr wichtig halte und gerne weiterreiche!  :smt023:


Krankheitsgründe sind tabu            

Was in die Personalakte gehört – und was nicht

Die .Personalakte ist kein Sammelalbum. "Dort darf nur rein, was für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist", erklärt der Arbeitsrechtler Paul-Werner Beckmann aus Herford. Was alles dazu zählt, darüber können die Ansichten auseinander gehen. "Arbeitgeber haben sinnvollerweise aber ein Interesse daran, die Personalakte möglichst dünn zu halten." Denn es ist nicht ihr Zweck, möglichst viele Informationen über jeden Mitarbeiter zu sammeln.

,:Was auf jeden Fall rein muss, ist nicht gesetzlich vor­ geschrieben", sagt Christian Götz vom Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin. "Aber der Arbeitsvertrag gehört da­ zu, er ist schließlich die Grundlage des Arbeitsverhältnisses", erläutert der Jurist. Auch Zertifikate von Weiterbildungen sollten in der Personalakte Platz finden - weil sie zum Beispiel bei Personalakten müssen verschlossen aufbewahrt werden und dürfen nicht dort stehen, wo sie jeder einsehen kann.

Beförderungen wichtig sein können.

Zeugnisse, Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen. aber auch Abmahnungen werden in der Personalakte aufgehoben. Bestimmte Informationen sind dagegen tabu: "Der Arbeitgeber darf zum Beispiel keine Listen mit Krankentagen und Krankheitsgründen

führen und in der Personalakte aufheben", sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Informationen zur Privatsphäre des Arbeitnehmers haben generell nichts in der Personalakte verloren - auch wenn etwas darüber öffentlich bekannt werden sollte.

"Der Arbeitgeber wird also nicht den Zeitungsbericht, aufheben, in den einen Mitarbeiter als 1000. Besucher der örtlichen Disco ausgezeichnet wurde", sagt Beckmann. Es kann aber Fälle geben, bei denen die Berichterstattung über Mitarbeiter für das Arbeitsverhältnis durchaus relevant ist.

Nicht in die Personalakte gehören Notizen des Vorgesetzten über das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters. Wenn ein Arbeitnehmer Betriebsratsmitglied ist, darf das dokumentiert werden. Hat er aber nur für den Betriebsrat kandidiert, sei das keine relevante Information, die in die Personalakte gehört, sagt Götz.

Generell gilt die Faustregel:

"Was man im Vorstellungsgespräch gefragt werden darf, darf auch in die Personalakte", erklärt der Arbeitsrechtsexperte. "Und was nicht ge­ fragt werden darf, hat auch dort nichts verloren."


Quelle: Ruhr Nachrichten -Bochum 29.07.2010

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Liebe Grüße Dieter

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« Antworten #1 am: Juli 29, 2010, 19:25:44 »


 :smt023: Gut zu Wissen - Danke!
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« Antworten #2 am: Juli 29, 2010, 19:30:18 »

Was soll denn an dieser Nachricht neu sein? 

Das ist doch kalter Kaffee, und nun zum 1000 Mal wiederholt 

Dopi
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Unser Beitrag für Frieden und Sozialismus erläutert anhand der Herstellung von Hefegebäck
Dieter
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« Antworten #3 am: Juli 29, 2010, 20:26:35 »

Was soll denn an dieser Nachricht neu sein? 

Das ist doch kalter Kaffee, und nun zum 1000 Mal wiederholt 

Dopi

Sorry, für manch einem ist es nicht neu und deshalb habe ich es hier veröffentlicht!
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chihuahua
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« Antworten #4 am: Juli 29, 2010, 23:32:44 »

Gut, dass du uns dran errinnerst. Ich vergess das immer wieder icon_redface
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Dieter
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« Antworten #5 am: Juli 30, 2010, 01:10:59 »

Gut, dass du uns dran errinnerst. Ich vergess das immer wieder icon_redface

Danke für die netten Zeilen!
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Liebe Grüße Dieter

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Dieter
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« Antworten #6 am: Juli 30, 2010, 01:11:58 »


 :smt023: Gut zu Wissen - Danke!

Auch ein Dank an dir!
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Liebe Grüße Dieter

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