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Autor Thema: Note von 2 auf 5  (Gelesen 305 mal)
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emily03
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« am: Juli 23, 2010, 18:03:52 »

Hallo  :winken:

ich hätte da mal eine Frage , nur so am Rande , kann eine Note eigentlich vom im 1.Halbjahr gut , zu im 2.halbjahr fünf bei
einem anderen Lehrer werden. Ich dachte immer das ganze Jahr zählt, in seiner Heftführung hatte er sogar eine 3.

Es handelt sich um Erdkunde , eigentlich ein Lieblingsfach in dem er immer eine 2 hatte.
Mein Sohn sagt er würde ihn nicht dran nehmen, na ja ,ist vielleicht seine eigene Betrachtung. :ichboss:
Interessieren würde es mich trotzdem.

gruß emily03
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h.matata
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groß und trotzdem oho


« Antworten #1 am: Juli 23, 2010, 18:09:31 »

du hast doch die antwort schon.

ADS und neuer lehrer...wenn dein sohn ihn nicht so arg mag gehen die noten abwärts.

ausserdem neigen wir lieben ja dazu immer nur soviel zu tun wie nötig,gell?
ich war in der schule auch so...allerdings umgekehrt.
im ersten halbjahr war das zeugnis grausam..incl.blaue briefe...im 2 halbjahr hab ich dann mal was getan und hatte ein gutes zeugnis.

mein sohn hat übrigends auch schon so ein 4-5 zeugnis heim gebracht..und im nächsten halbjahr war es im schnitt bei 2
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erst lernen wir laufen und sprechen, dann lernen wir still sitzen und schweigen.(zitat)
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emily03
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« Antworten #2 am: Juli 23, 2010, 18:17:36 »

das seine Noten so schwanken hatten wir schon immer  icon_rolleyes

meine  Frage war ob die Lehrer "rechtlich" eine 5 geben dürfen, wenn die Note aus beiden Halbjahren
zusammen gesetzt wird, dürfte es eigentlich keinen Unterschied von 3 Noten geben 

VG emily03
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« Antworten #3 am: Juli 23, 2010, 19:02:15 »

nein darf er nicht einfach weil er rechnen muss
angenommen worst case dein sohn hätte im zweiten halbjahr von besagten neuem lehrer nur 6 bekommen also mündlich und schriftlich dann hätte er da ne 6

im ersten ne 2
also 6plus2 ist 8
8 durch 2 ist ne 4

also kann er bei 4 ,0 keine fünf ins zeugniss geben
weil er hat ja schon alles verechnet.
darf er nicht
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rike
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Ich wünschte es gäbe mehr toleranz und verständnis


« Antworten #4 am: August 12, 2010, 18:59:14 »

Hallo,
hatte das Problem auch schon und habe Wiederspruch dagegen eingelegt -es hat funktioniert-
Ein Notensprung von 2 Noten ist nicht erlaubt.Schon garnicht ohne blauen Brief.
Du hast 4 Wochen Zeit einspruch einzulegen aber bitte per Einschreiben.Funktioniert auch trotz Ferien.Viel Glück -man muß sich ja nicht alles gefallen lassen.
Gruß
Rike
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city
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« Antworten #5 am: August 26, 2010, 13:59:44 »

Hallo,
ist denn ein Notensprung umgekehrt erlaubt?
Tochter hat sich in Mathe von 4 auf 1 verbessert.
Würde mich interessieren...
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LG Silke
mit Sohn (11) und Tochter (13) Hypo
EmmaGSLehrerin
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« Antworten #6 am: August 26, 2010, 16:44:49 »

Diese Frage kann definitiv niemand ohne Angabe des Bundeslandes beantworten. :-)

Bei uns (NRW, Grundschule) müssen Notensprünge ab 2 Notenstufen (z. B. von 2 auf 4, aber auch von 4 auf 2) in der Zeugniskonferenz thematisiert und vom Fachlehrer begründet werden. Alle Lehrer, die in der Klasse unterrichten müssen für den Notensprung "grünes Licht" geben.

Halbjahrsnoten werden am Schuljahrsende nicht eingerechnet.

Grüße,  Emma  :winken:
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hyper
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« Antworten #7 am: August 27, 2010, 12:30:14 »

bist du echt in einem bundesland wo halbjahresnoten nicht eingerechnet werden???
dann muss man ja nur nen halbes jahr was für die schule machen???
oder ist das nur in der grundschule so
oder kann man dann jedes halbjahr sitzen bleiben
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ripley
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« Antworten #8 am: August 27, 2010, 13:05:28 »

bist du echt in einem bundesland wo halbjahresnoten nicht eingerechnet werden???
Das muss man wohl wirklich für das eigene Bundesland nachgucken.

Ich habe es gerade für RLP nachgesehen (Schulordnung, § 61 "Festsetzung von Zeugnisnoten", Abs. 6)
Zitat
Die Zeugnisnoten des Jahreszeugnisses werden aufgrund der Leistungen im gesamten Schuljahr unter stärkerer Berücksichtigung der Leistungen im zweiten Schulhalbjahr festgelegt. Bei Schulwechsel sind die Zeugnisnoten des Abgangszeugnisses zu berücksichtigen.
Zumindest HIER ist also nix mit "halbes Jahr einen faulen Lenz schieben". :ichboss:
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