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Autor Thema: ADHS - Mutter-/Kind-Kur oder Kindkur mit Mutter als Begleitperson?  (Gelesen 174 mal)
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Peterpan110
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Beiträge: 1


« am: Januar 03, 2010, 16:54:55 »

Hallo liebe Forumsgemeinde,

meine Suche führte leider nicht zur Antwort auf meine Frage. Mein Sohn wird im Februar neun Jahre alt und der Arzt hat einen eine ADHS-Kur für ihn empfohlen. Allerdings soll er nicht alleine los. Da wären meine Frau als Begleitperson und meine Tochter (fünf) kann ja auch nicht alleine zuhause bleiben.

Fragen:

a) Beantragen wir die Kur für meinen Sohn und meine Frau und Tochter müssen als Begleitpersonen mitfahren? Wie ist das dann mit der Arbeitszeit meiner Frau, muss sie Urlaub nehmen oder trägt die Kasse den Verdienstausfall? Genehmigt die Kasse die Begleitperson Mutter überhaupt bei einem neunjährigen Sohn?

b) Beantragt meine Frau die Kur in einer ADHS-Einrichtung und beide Frau/Sohn bekommen eine Therapie plus Tochter als Begleitperson?

Vielen Dank für Antworten auf diese füch mich wichtigen Fragen.

Liebe Grüße
Peterpan



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Bettina143
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Beiträge: 25


« Antworten #1 am: Januar 03, 2010, 18:22:13 »

Hallo Peterpan,

ihr solltet bei eurem Rentenversicherungsträger eine Kinderreha beantragen. Dabei kann Deine Frau dann als Begleitperson mit und auch deine Tochter, da ja ansonsten für sie zu Hause auch eine Betreuung bezahlt werden müsste.
Ich hatte 2004 eine Mutter Kind Kur in Arendsee mit Schwerpunkt ADS und 2006 dann eine Reha in Neuharlingersiel wo ich dann als Begleitung dabei war. Meine Tochter ist Jahrgang 95 und es war nie ein Thema daß ich da nicht mitkonnte.
Laßt euch nur nicht auf eine Mutter Kind Kur abwimmeln, da hier ja der Focus auf der Mutter liegt.

Viel Glück!!

Bettina
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cheero
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 216


« Antworten #2 am: Januar 03, 2010, 20:10:40 »

Hallo,

wir fahren am Dienstag zur Kinderreha nach Löbau für 6 wochen.(ADHS Reaha) Wir, das heißt, Mutter und Sohn 11.
Hatten keine Probleme bei der Beantragung der Begleitperson, stand direkt auch auf dem Schreiben, welches der Arzt ausfüllen musste.
Empfehle dir auch eine Kinderkur zubeantragen und keine MUKIKU.
Soweit ich wei0, übernimmt die RV auch Verdienstausfall, aber über den Satz bzw. die Höhe kann ich Dir nichts sagen.

LG Sandy
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